Aufgrund der Überarbeitung des Fördermodels werden ab 2027 die Leistungsvereinbarungen erneuert und dauern daher nur 2 statt 4 Jahre.
Leistungsvereinbarung
Die Leistungsvereinbarungen (LV) zwischen Swiss Olympic und den Mitgliedsverbänden werden in Anlehnung an die Olympiazyklen jeweils für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Dadurch erhalten die Verbände eine höhere Planungssicherheit. In den Vereinbarungen ist festgelegt, welche Verbandsbeiträge und Dienstleistungen Swiss Olympic für die Bereiche Verbandsmanagement, Ethik und Leistungssport erbringt sowie welche Aufgaben der Verband als Gegenleistung wahrnimmt.
Swiss Olympic ist der Dachverband des Schweizer Sports und das Nationale Olympische Komitee der Schweiz. In dieser Doppelfunktion schafft Swiss Olympic die bestmöglichen Voraussetzungen für sportliche Erfolge auf internationaler Ebene und vertritt die Interessen des privatrechtlichen, organisierten Bereichs im Schweizer Sport. Mit seinem Engagement unterstützt und stärkt der Dachverband seine Mitglieder. Ausserdem verbreitet und verankert Swiss Olympic die olympischen Werte Höchstleistung, Respekt und Freundschaft in der Gesellschaft und setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und nachhaltigen Schweizer Sport ein. Für die Realisierung dieser Aufgaben ist eine durch gegenseitiges Vertrauen geprägte Beziehung zwischen Swiss Olympic und den Mitgliedern notwendig. Diese partnerschaftliche Zusammenarbeit wird in einer gemeinsamen Leistungsvereinbarung (LV) geregelt.
Aufgrund der laufenden Überarbeitung des Fördermodels werden ab 2027 die Leistungsvereinbarungen erneuert und dauern für Sommersportverbände nur 2 statt der üblichen 4 Jahre. Wintersportverbände erhalten ab 1. Juli 2026 neue Vereinbarungen.
Ab Januar 2025 (für Sommersportverbände) sind die gemeinsamen Leistungsvereinbarungen (LV) wie folgt ausgestaltet:
Die Übersicht der Verbandsbeiträge 2025 sowie der Vorjahre sind hier zu finden und werden laufend aktualisiert:
Übersichten Mitgliedschaftspflichten nach Einstufung/Mitgliedschaft
Die Leistungsvereinbarung basiert auf den übergeordneten Führungsinstrumenten von Swiss Olympic und Vereinbarungen, die Swiss Olympic mit den Hauptgeldgebern, den Lotterien (Swisslos und Loterie Romande durch die Stiftung Sportförderung Schweiz) und vom Bundesamt für Sport BASPO abgeschlossen hat. Die jeweils aktuellen Dokumente sind auf der Website von Swiss Olympic einsehbar und werden hier verlinkt.