Was bringt eine Mitgliedschaft bei Swiss Olympic?
- die Möglichkeit, Dienstleistungen von Swiss Olympic in diversen Bereichen zu beanspruchen;
- die Möglichkeit, sich um Förderbeiträge von Swiss Olympic zu bewerben;
- die Berechtigung, sich «Swiss Olympic Member» zu nennen und das dazugehörige Logo zu verwenden;
- im Rahmen des Sportparlaments Traktanden einzugeben und Stimmrechte auszuüben sowie die Berechtigung, Kandidaten für den Exekutivrat aufzustellen und zu wählen.
Welche Pflichten bringt eine Mitgliedschaft bei Swiss Olympic mit sich?
- Anerkennung der Statuten, Reglemente und Richtlinien von Swiss Olympic und Einhaltung der sich daraus ergebenden Bestimmungen wie auch das Befolgen der Beschlüsse der Organe von Swiss;
- Aktive Mitwirkung an den Verbandszielen von Swiss Olympic;
- Entrichtung des Mitgliederbeitrags;
- Erfüllung der Bedingungen und Auflagen, die an die Auszahlung der Beiträge von Swiss Olympic geknüpft sind.
Welches sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme als Nationaler Sportverband bei Swiss Olympic?
- Rechtsform: Verein (im Sinne von Art. 60 ff. ZGB);
- Der statutarische Zweck des Vereins ist die Ausübung oder Förderung einer Sportart;
- Der Verein verfügt über mindestens 20 Mitgliedsvereine und gesamthaft über einen Mitgliederbestand von mindestens 1‘000 Personen;
- Der Verein hat gesamtschweizerische Bedeutung, d.h. er ist in wenigstens zwei Sprachregionen der Schweiz mit jeweils mindestens drei Vereinen vertreten;
- Bestand seit mindestens fünf Jahren als Verein (Ausnahme möglich);
- Mitglied eines internationalen Sportverbands, der vom IOC anerkannt ist oder die Förderung von Sport im Sinne einer motorischen Eigenaktivität, wobei ethische Werte eingehalten und ein nationales Wettkampfsystem betreut werden.
Ist ein Verein einem internationalen Verband angeschlossen und seine Sportart im Programm der nächsten Olympischen Spiele enthalten, wird er unabhängig der eben erwähnten Voraussetzungen aufgenommen.
Die detaillierten Voraussetzungen für eine Aufnahme werden mit den Statuten von Swiss Olympic (Art. 2.2.1) geregelt.
Welches sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme als Partnerorganisation bei Swiss Olympic (Art. 2.3.1.der Statuten von Swiss Olympic)?
Organisationen können aufgenommen werden, wenn sie:
- Tätigkeiten fördern oder unterstützen, die dem Zweck von Swiss Olympic dienen und von keinem nationalen Sportverband ausgeübt werden;
- mit Swiss Olympic eine enge Zusammenarbeit pflegen;
- auf nationaler Ebene tätig sind.
Prozess zur Aufnahme als Nationaler Sportverband
Beitrittsgesuche sind bis sechs Monate vor der Versammlung des Sportparlaments schriftlich – vorzugsweise in elektronischer Form (verbandsfuehrung@swissolympic.ch) – an Swiss Olympic zu richten.
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Komplett ausgefülltes Beitrittsgesuch «Nationaler Sportverband»;
- ein von den zuständigen Organen rechtsgültig unterzeichnetes Exemplar der Statuten;
- die personelle Zusammensetzung des Vorstandes;
- ein Verzeichnis der angeschlossenen Vereine, gegliedert nach Sprachregionen;
- die Anzahl der den Vereinen angeschlossenen Mitglieder;
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem durch das IOC anerkannten internationalen Sportverband oder Unterlagen, die den Nachweis erbringen, dass es sich bei der geförderten Sportart um eine motorische Eigenaktivität handelt, ein nationales Wettkampfsystem betreut wird und ethische Werte eingehalten werden.
Falls der gesuchstellende Verband weniger als 25 Mitgliedsvereine umfasst, sind die folgenden zusätzlichen Dokumente einzureichen:
Von jedem Mitgliedsverein
- ein von den zuständigen Organen rechtsgültig unterzeichnetes Exemplar der Statuten;
- die personelle Zusammensetzung des Vorstandes inklusive Kontaktadressen der aufgeführten Personen sowie der gültigen Vereinsadresse.
Weitere Einzelheiten zum Aufnahmeverfahren werden mit den Ausführungsbestimmungen zu den Statuten durch Art. 3 beschrieben.
Prozess zur Aufnahme als Partnerorganisation
Beitrittsgesuche sind bis sechs Monate vor der Versammlung des Sportparlaments schriftlich – vorzugsweise in elektronischer Form (verbandsfuehrung@swissolympic.ch) – an Swiss Olympic zu richten.
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Komplett ausgefülltes Beitrittsgesuch « Partnerorganisation»;
- ein von den zuständigen Organen rechtsgültig unterzeichnetes Exemplar der Statuten o.ä. (Beurkundung der Gründung, Eintrag im Handelsregister etc.);
- die personelle Zusammensetzung des Vorstandes, der Geschäftsleitung und/oder des Verwaltungsrats;
- ein Verzeichnis der angeschlossenen Vereine, gegliedert nach Sprachregionen (falls vorhanden);
- die Anzahl der den Vereinen angeschlossenen Mitglieder (falls vorhanden);
- Übersicht über alle anderen Mitgliedschaften.
Weitere Einzelheiten zum Aufnahmeverfahren werden mit den Ausführungsbestimmungen zu den Statuten durch Art. 4 beschrieben.