Ausgangslage
Ab Montag, 22. Juni 2020, wurden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende September verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Der Bundesrat hat dafür die Vorgaben vereinfacht. Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen; der Bundesrat setzt weiterhin stark auf eigenverantwortliches Handeln.
Mehr dazu in der Medienmitteilung des Bundesrats (Link) sowie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit.
Auswirkungen auf den Sport
Seit Montag, 22. Juni 2020 dürfen Sportveranstaltungen mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Sofern es zu keiner Durchmischung der Zuschauer*innen mit den Sportler*innen kommt, sind auch bis je 1000 möglich. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Eine Durchmischung dieser Gruppen ist nicht erlaubt. Kann innerhalb dieser Gruppen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, empfiehlt sich gemäss BAG zudem das Tragen einer Schutzmaske. Gilt bei einer Veranstaltung jedoch eine generelle Maskenpflicht und/oder kann die Abstandsregelung (1,5m) durchgehend eingehalten werden, kann die Aufteilung auf Gruppen und die Erfassung der Personendaten verzichten werden.