Keine sexuellen Übergriffe im Sport

Sexuelle Übergriffe werden unter keinen Umständen toleriert! Deshalb engagiert sich Swiss Olympic seit 2004 intensiv für dieses Thema und hat, zusammen mit dem Bundesamt für Sport, das Programm «Keine sexuellen Übergriffe im Sport» lanciert.

Dieses langfristig angelegte Programm bietet Informationen für Athlet*innen, Verbände, Vereine oder Trainer*innen und zeigt auf, wie sexuelle Übergriffe im Sport verhindert werden können und was zu tun ist, falls trotzdem etwas passiert.

Information

Wo hört der normale Körperkontakt im Sport auf und wo beginnt der Übergriff? Wie geht ein*e Trainer*in mit Avancen seiner Athlet*innen um? Wann liegt aus juristischer Sicht ein Sexualstraftatbestand vor? Wer gut informiert ist, kann seine Verhaltensweisen entsprechend anpassen und die Wahrnehmung für sexuelle Übergriffe schärfen.

Aktiv vorbeugen ist das A und O

Die Verankerung der Prävention zur Vermeidung von sexuellen Übergriffen ist eine unabdingbare Massnahme, die Verbände und Vereine aktiv angehen müssen. Dazu gehört beispielsweise die Bestimmung einer Ansprechperson im Verein, die einerseits für die Kinder und Jugendlichen eine vertrauenswürdige Anlaufstelle ist, und die andererseits die Haltung des Vereins gegen aussen vertritt: «Wir dulden weder sexuelle Belästigung noch sexuelle Übergriffe».

Strafregisterauszug anfordern

Aktive Prävention heisst aber auch, dass bei Bewerbungen für eine Tätigkeit im Verband oder Verein nicht nur die üblichen Referenzen eingeholt werden, sondern allenfalls auch ein Sonderprivatauszug (neu geschaffener Strafregisterauszug) angefordert wird – um abzuklären, ob gegen die Bewerber*innen ein Tätigkeitsverbot vorliegt. Ein solcher Auszug kann bei Bedarf natürlich auch für bereits angestellte Mitarbeiter*innen eingeholt werden. Swiss Olypmic hat zum Sonderprivatauszug ein Merkblatt erarbeitet.

Intervention

Passiert trotz aller Prävention doch ein sexueller Übergriff, ist es wichtig, dass Funktionär*innen und Betroffene wissen, wie in einem solchen Fall (oder auch in einem Verdachtsfall) vorzugehen ist. Dabei hilft das Interventionsschema von Swiss Olympic. Zusätzliche Unterstützung und Hilfe sind bei der Ansprechperson des Vereins zu finden oder bei externen Fachpersonen.

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Fachstelle Limita
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Pro Juventute - Beratung + Hilfe 147
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Kinderschutz Schweiz - Meldepflicht bei Kindeswohlgefährdung
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Fachstelle MachtRaum
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