Fördergefäss Inklusion

Gemäss den Richtlinien «Beiträge an die Mitglieder von Swiss Olympic» besteht per 1. Mai 2024 ein neues Fördergefäss zum Thema Inklusion im Sport. Mit diesem Fördergefäss will Swiss Olympic die nationalen Sportverbände in ihrem Engagement unterstützen, Menschen mit Beeinträchtigungen sinnvolle Sportangebote anzubieten und entsprechende Anlässe organisieren zu können.

Im Fördergefäss «Inklusion» bestehen für die nationalen Sportverbände von Swiss Olympic drei Möglichkeiten, Fördergelder zu erhalten: 

Förderung 1: Inklusive Projekte. Unterstützung von Projekten/Massnahmen mit inklusivem Charakter in den Jahren 2023-2026. 

Förderung 2: Grossveranstaltungen. Förderbeitrag für (inter-)nationale Sportgrossanlässe mit Inklusionscharakter in den Jahren 2023-2026. 

Förderung 3: Zehn grosse Sportverbände. Finanzielle Unterstützung von zehn nationalen Sportverbänden (mit den meisten Mitgliedern), welche in den Jahren 2023-2026 mit einer substanziellen Eigenleistung ein nachhaltiges Inklusionsprojekt initiieren bzw. umsetzen. 

Hier finden interessierte Verbände resp. Institutionen weitere Informationen betreffend die finanzielle Unterstützung in den drei speziellen Förderbereichen Inklusion: 

«Good Practices»

Unter «Good Practices» finden sich verschiedene Praxisbeispiele erfolgreicher Initiativen resp. Inklusionsprojekte. 

Link

Folgende Punkte sind bei der Antragsstellung zu beachten:

  • Die Anträge können zweimal jährlich, jeweils bis zum 30. April und dem 30. September, eingereicht werden. Kontaktadresse: rita.albrecht-zander@swissolympic.ch
  • Swiss Olympic ermutigt die Verbände, Menschen mit Behinderung aktiv in die Projekte und Anträge (strategisch und operativ) miteinzubeziehen