Im Politik-Newsletter informieren wir ca. 2x pro Jahr über die aktuellen Entwicklungen in der Sportpolitik. Bei Interesse hier einschreiben.
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Unfallversicherung für Sportvereine
Angestellte müssen in der Schweiz vom Arbeitgeber gegen Unfälle versichert werden. Dies gilt auch für Sportvereine, die, sobald eine Sportler*in oder Trainer*in mit 9'800 Franken (im Jahr 2023) oder mehr entschädigt wird, alle ihre Angestellten gegen Unfälle versichern müssen. Aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos und der hohen Kosten bei einem Unfall, stellen die Versicherungen den Sportvereinen oft sehr hohe Prämien in Rechnung. Diese Sportvereine werden dadurch teilweise finanziell stark belastet. Dieser finanzielle und auch administrative Aufwand gefährdet viele Sportvereine in ihrer Existenz.
Swiss Olympic hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Gesundheit, dem Schweizerischen Versicherungsverband und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA daran gearbeitet, die Situation für den Sport zu verbessern. Der Bundesrat hat am 22. November 2023 eine von dieser Arbeitsgruppe vorgeschlagene Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung verabschiedet.
Wichtige Neuerung ab dem 1. Juli 2024
Vor dem 1. Juli 2024 mussten alle Angestellten eines Sportvereins gegen Unfälle versichert werden, sobald eine Person im Verein mehr als 2'300 Franken pro Jahr verdiente. Mit der Neuerung wurde die Grenze auf 9'800 Franken (im Jahr 2023) erhöht. Diese Grenze gilt nur für Sportler*innen und Trainer*innen. Für alle anderen Angestellten wie zum Beispiel Servicepersonal oder Reinigungsfachkräfte ändert sich nichts; sie unterstehen in jedem Fall der Versicherungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG).
Alle Informationen zu dieser Neuerung finden Sie im Merkblatt «Obligatorische Unfallversicherung bei Sportvereinen».
Sportförderungsverordnung
2022 wurde die Sportförderungsverordnung angepasst und die Einhaltung der Ethik-Charta festgeschrieben. Swiss Olympic begrüsste die Schaffung einer rechtlichen Grundlage, um bei Verstössen gegen Ethik-Prinzipien staatliche Subventionen zu kürzen oder gänzlich zu streichen.
Als Interessensvertretung der Sportverbände und -vereine engagierte sich Swiss Olympic für eine Anpassung der zunächst genannten zeitlichen Frist für die Umsetzung der Vorgaben wie auch für eine Differenzierung der Frage, welche Sportorganisationen die Vorgaben wie zu erfüllen haben, etwa im Bereich der Geschlechtervertretung in Gremien. Die Vorgaben sind an den Strukturen und Realitäten im Schweizer Sportsystem auszurichten, um dieses nicht zu gefährden.
Zur Stellungnahme
Mit dem Projekt «Ethik im Sport», sowie der geplanten Anpassung des Sportfördermodells haben Swiss Olympic und das Bundesamt für Sport in den Folgejahren Hand in Hand diese Konkretisierungen vorgenommen.
Geldspielgesetz
Swiss Olympic hat sich 2018 zusammen mit 42 Mitgliedsverbänden/Partnerorganisationen mit verschiedenen Kommunikationsmassnahmen für ein JA zum Geldspielgesetz eingesetzt.
Das Geldspielgesetz
Das neue Geldspielgesetz wurde im Sinne des Schweizer Sports mit 72.9% deutlich angenommen.
No-Billag Abstimmung
Am 4. März 2018 hat die Stimmbevölkerung schon einmal über die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren abgestimmt.
Swiss Olympic hat sich daher aktiv gegen die No-Billag-Initiative eingesetzt mit der Begründung, dass derer Service Public die Aufgabe hat, den Sport in seiner gesamten Breite abzubilden und damit zur Verankerung in der Gesellschaft beizutragen. Mit der Übertragung von Sportveranstaltungen leisten Radio und Fernsehen eine direkte und indirekte Unterstützung für Veranstaltungen, Sportverbände und Sportvereine.
Die No-Billag-Initiative wurde im Sinne des Schweizer Sports mit 71.6% deutlich abgelehnt.
Im August 2023 wurde mit der Initiative «200 Franken sind genug!» (SRG-Initiative) eine Folgeinitiative eingereicht, die die Senkung der SRG-Gebühren von aktuell 335.- auf neu 200.- pro Jahr verlangt. Swiss Olympic spricht sich im Sinne des gesamten Schweizer Sportsystems auch gegen diese Initiative aus (siehe SRG-Initiative).
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