In der Schweiz gibt es ein gemeinsames Verständnis von wertvollem Sport: die Ethik-Charta. Sie baut auf den olympischen Werten auf und ist die gemeinsame und verbindliche Grundlage für alle Sportorganisationen in der Schweiz. Damit diese Prinzipien tatsächlich im Sport gelebt werden, sind im Schweizer Sportsystem drei Handlungsbereiche definiert:
- Prävention: Swiss Olympic, das Bundesamt für Sport sowie die nationalen Sportverbände sind verantwortlich für die Sensibilisierung, die Bildung und das Coaching von Athlet*innen, Trainer*innen, Funktionsträger*innen, Betreuenden sowie Erziehungsberechtigten.
- Förderung: Swiss Olympic und das Bundesamt für Sport stellen sicher, dass das Fördersystem des Schweizer Sports ethisches Verhalten fördert, bzw. fordert.
- Intervention: Der Schweizer Sport betreibt mit Swiss Sport Integrity eine unabhängige Melde- und Untersuchungsstelle, bei welcher Hinweise zu unethischem Verhalten gemeldet werden können. Die Meldestelle ist offen für alle. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Ethik-Statut. Es umfasst alle Mitglieder von Swiss Olympic – die Mitgliedsverbände und Partnerorganisationen – sowie deren direkte und indirekte Mitglieder wie auch weitere natürliche Personen im privatrechtlich organisierten Schweizer Sport*.
Eltern und Erziehungsberechtigten kommt bei der Prävention, Förderung und Intervention eine zentrale Rolle zu. Präventiv gilt es, die Ethik-Prinzipien im Sport aktiv zu vermitteln und vorzuleben. Auf der anderen Seite sollen allfällige Warnzeichen frühzeitig erkannt und aktiv angegangen werden. Oft sind dabei Gespräche der erste Schritt – mit dem eigenen Kind, den Trainer*innen, Betreuenden oder anderen Erziehungsberechtigten. Wo dies nicht passend ist oder nicht ausreicht, stehen Eltern und Erziehungsberechtigten Hilfsmittel, Beratungsstellen oder die unabhängige Melde- und Untersuchungsstelle Swiss Sport Integrity zur Verfügung.
*Falls ein Kind von privaten Personen im Sport betreut wird (eigener Coach, mentale Betreuung o.ä. ausserhalb der Vereinsstrukturen) werden Eltern und Erziehungsberechtigte dazu angehalten, das Ethik-Statut in die entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung zu integrieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Schutz durch das Ethik-Statut und die Zuständigkeit der Melde- und Untersuchungsstelle auch in dieser Zusammenarbeit gesichert ist.