Sport soll allen Menschen zugänglich sein ohne zu diskriminieren. In diesem Sinne ist auch das erste Prinzip der Ethik-Charta im Schweizer Sport «Gleichbehandlung für alle» zu verstehen. Schweizer Sportverbände und ihre Mitglieder sorgen dafür, dass Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung nicht zu Benachteiligungen führen. Im Falle von Transgender Athlet*innen ist das in der Realität aber nicht so einfach umzusetzen und es fehlt oftmals an Wissen und Erfahrung diesbezüglich. Es gilt abzuwägen zwischen Selbstbestimmung und der Wahrung der sportlichen Fairness. Die Empfehlungen von Swiss Olympic zu diesem Thema finden Sie unter Downloads.
Transgender Athlet*innen
Unter welchen Bedingungen dürfen Transgender Athlet*innen an Wettkämpfen teilnehmen?