Mit dem Fördergefäss «Sportwissenschaft» will Swiss Olympic die praxisorientierte (Sport-)Wissenschaft in den Verbänden fördern. Dies soll einerseits über die Subventionierung von wissenschaftlichem Personal, sowie andererseits über die Förderung von wissenschaftlichen Massnahmen und Projekten erfolgen.
Im Fördergefäss «Sportwissenschaft» bestehen entsprechend zwei sich ergänzende Töpfe, mit welchen Swiss Olympic folgende Absichten verfolgt:
1. Förderung von Anstellungen von (Sport-)Wissenschaftler*innen
Zielgruppe sind olympische Sportarten der Einstufung 1-2, welche in ihren Strukturen eine (Sport-)Wissenschaftler*in mit einem Mindestpensum von 60 Stellenprozent integriert haben.
Prozess:
- Die Sportarten werden vor Beginn eines Vierjahreszyklus (Einstufungszyklen Sommer-/Wintersportarten) durch Swiss Olympic kontaktiert.
- Interessierte Verbände reichen zuhanden von Swiss Olympic einen Antrag ein.
- Ein Auswahlgremium von Swiss Olympic beurteilt die eingegangenen Anträge und bestimmt jene Sportarten, die einen Beitrag erhalten.
- Mit den vom Auswahlgremium definierten Sportarten wird eine Investitionsplanung für den Vierjahreszyklus (Einstufungszyklen Sommer-/Wintersportarten) unterzeichnet
Sportarten, die von einem Beitrag für Personalanstellungen profitieren, können gleichzeitig eine subsidiäre Unterstützung zur Umsetzung von (sport-)wissenschaftlichen Massnahmen/Projekten erhalten (siehe dazu Abschnitt 2a).
2. (Sport-)wissenschaftliche Projekte/Massnahmen der Verbände
2a Sportarten, die über eine von Swiss Olympic finanzierte (Sport-)Wissenschaftler*in verfügen
Zielgruppe sind olympische Sportarten der Einstufung 1-2, welche in ihren Strukturen eine (Sport-)Wissenschaftler*in mit einem Mindestpensum von 60 Stellenprozent integriert haben, welche/r von Swiss Olympic finanziert wird.
Prozess:
- Die für den Vierjahreszyklus geplanten Massnahmen/Projekten werden erarbeitet und in einer Investitionsplanung festgehalten
2b Sportarten, die nicht über eine von Swiss Olympic finanzierte (Sport-)Wissenschaftler*in verfügen
Zielgruppe sind olympische Sportarten der Einstufung 1-2. Mit zweiter Priorität können auch olympische Sportarten der Einstufung 3, paralympische Sportarten und nicht-olympische Sportarten der Einstufung 1-2 profitieren.
Prozess:
- Eingabetermine sind jeweils der 30. April und der 30. September.
- Interessierte Sportarten reichen ihren Antrag gemäss Vorlage (siehe „Downloads“) zuhanden von Sarah Geboltsberger (sarah.geboltsberger@swissolympic.ch), sowie der zuständigen Mitarbeitenden Verbandssupport Swiss Olympic ein.
- 2-4 Wochen nach Einreichung lädt Swiss Olympic den Chef Leistungssport zur Vorstellung seines Projektantrags ein. An der Projektpräsentation nehmen von Seiten Swiss Olympic die zuständigen Mitarbeitenden des Verbandssupports, sowie die Mitarbeitenden Sportwissenschaften teil.
- rund 6 Wochen nach der Einreichung des Projektantrags teilt Swiss Olympic den Antragstellenden schriftlich den Finanzierungsentscheid mit.
Die Chefs Leistungssport sind gebeten, Projektideen vor der Eingabe eines Projektantrags mit den Mitarbeitenden Sportwissenschaften Swiss Olympic vorzubesprechen.
Detaillierte Informationen zum Fördergefäss finden sich in den «Ausführungsbestimmungen Sportwissenschaft» unter den Downloads. Interessierte Mitgliedsverbände, resp. Sportarten sind gebeten, sich für weiterführende Beratung mit den Mitarbeitenden Sportwissenschaften Swiss Olympic in Verbindung zu setzen.