Ein Schiesssportler hat im Oktober 2022 eine Dopingkontrolle verweigert, obschon er vom Dopingkontrolleur ordnungsgemäss über die Risiken und Konsequenzen einer Verweigerung informiert worden war. Damit lag gemäss Art. 2.3 des Doping-Statuts von Swiss Olympic (Doping-Statut) ein potenzieller Verstoss vor, worauf Swiss Sport Integrity den Schützen über eine provisorische Sperre benachrichtigte.
Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) verurteilte den Sportschützen zu einer Sperre von 24 Monaten. Die Sperre gilt ab dem 23. November 2022, unter Anrechnung der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Der Verurteilte muss die Verfahrenskosten von insgesamt 1000 Franken bezahlen sowie eine Parteientschädigung von 750 Franken an Swiss Sport Integrity übernehmen.
Swiss Olympic und Swiss Sport Integrity erinnern alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass Dopingkontrollen jederzeit und überall durchgeführt werden können. Bei einem Aufgebot für eine Dopingkontrolle sind die Sportlerinnen und Sportler verpflichtet sich einer Kontrolle unterziehen zu lassen. Eine Probenahme zu verweigern, sich ihr zu entziehen oder sie zu manipulieren stellt gemäss Artikeln 2.3 und 2.5 des Doping-Status einen Verstoss dar und kann mit einer Sperre sanktioniert werden.