Nach Schweizer Gesetz muss jeder Sportverein, der mindestens einer Person mehr als 2'300 Franken pro Jahr bezahlt, alle Personen, die eine Entschädigung erhalten ‒ und seien es symbolische zehn Franken im Jahr ‒ gegen Berufsunfälle versichern. Dies gilt für alle Sportler*innen, Trainer*innen, Vorstandsmitglieder oder Platzwart*innen und kann immense Kosten bedeuten. Zudem muss der Sportverein für Löhne über 2'300 Franken pro Jahr Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV) abrechnen und sämtliche Aufgaben einer Personalabteilung übernehmen.
Würde das Unfallversicherungs-Gesetz konsequent angewendet, würde dies den Breitensport und die Vereinslandschaft in ihrer heutigen Form grundlegend verändern. Der finanzielle und administrative Aufwand ist für viele Sportvereine nicht tragbar und gefährdet sie in ihrer Existenz.
Unfallversicherungsverordnung soll geändert werden
Deshalb hat eine Arbeitsgruppe mit Swiss Olympic, dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV), der Suva, weiteren Stakeholdern aus dem Versicherungswesen und mit beratender Unterstützung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eine Lösung ausgearbeitet, welche die Mehrheit der Breitensportvereine vom Abschluss einer BU-Versicherung für ihre Mitglieder befreien würde.
Zukünftig sollen Sportler*innen sowie Trainer*innen, welche für Tätigkeiten in Vereinen des Breitensports ein Honorar von maximal zwei Dritteln des Mindestbetrags der vollen jährlichen AHV-Altersrente (entspricht aktuell CHF 9‘560) erzielen, von der obligatorischen Versicherungspflicht ausgenommen werden. Dies nur, sofern kein*e Sportler*in und kein*e Trainer*in desselben Vereins ein Einkommen über dieser Grenze erzielt.
Dieser Lösungsvorschlag wurde am 16. November 2022 durch den Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt: Bis am 2. März 2023 kann zur Verordnungsänderung Stellung genommen werden. Eine Musterstellungnahme finden Sie unten.
Versicherungsofferten – ein weiterer wichtiger Schritt
Da es für Unfallversicherungen bisher nicht rentabel war, Offerten für Sportvereine auszustellen, erhalten Sportvereine seit Jahren keine Offerten mehr und müssen sich über die Ersatzkasse einem Unfallversicherer zuweisen lassen. Als grosse Ausnahme hat sich die Allianz Suisse, Partner des IOC und von Swiss Olympic, bereit erklärt, im Rahmen eines Pilotversuchs ab November 2022 für die Vereine von rund 40 Swiss-Olympic-Mitgliedsverbänden Unfallversicherungs-Offerten auszustellen. Vereine, die ihre Unfallversicherungs-Prämie als zu hoch empfinden, können dank dieses Pilotprojekts bei der Allianz eine Gegenofferte einholen. Ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Alle Informationen zu diesem Engagement der Allianz Suisse für den Schweizer Sport finden Sie hier: https://www.allianz.ch/de/wsa/soc.htm.